Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen.

1. Preise

Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, rein netto ab unserer Werkstatt, ohne Verpackung in Schweizerfranken und ohne Abzüge.

2. Transport

Transport- und Frachtspesen sowie Versicherungsprämien gehen zu Lasten des Käufers, des Bestellers bzw. des Empfängers. Transportschäden oder Verluste sind daher bei der Bahn oder Post bzw. dem Camionneur von der Entgegennahme anzubringen.

3. Zahlungen

Unsere Zahlungsfrist beträgt 30 Tage rein netto ab Rechnungsdatum. Wird die Zahlungsfrist von 30 Tagen nicht eingehalten, sind wir leider gezwungen, ab deren Ablauf einen Verzugszins von 8% zu belasten. Die Lieferung der Ware gegen Nachnahme bzw. die Übernahme gegen bar bleibt vorbehalten. Beim Verkauf von Waren oder Maschinen verbleibt das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises beim Verkäufer. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer ausdrücklich zur Eintragung des entsprechenden Eigentumsvorbehaltes.

4. Lieferfristen

Unsere Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Schadenersatzansprüche oder Annullierung des Auftrages wegen Lieferzeitüberschreitung werden ausgeschlossen.

5. Garantie/Haftung

Wir garantieren für unsere Lieferungen in der Weise, dass wir uns verpflichten, alle neuen Teile welche innert einem Jahr nach Ablieferung, nachweisbar infolge fehlerhafter Konstruktion, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, rasch möglichst selbst zu ändern, auszubessern oder neu anzufertigen und kostenlos ab unserer Werkstatt zur Verfügung zu stellen. Der Käufer muss uns über Mängel, wofür die Gewährleistung beansprucht wird, unmittelbar nach deren Entdeckung in Kenntnis setzen, andernfalls die Sache als genehmigt gilt. Für weitere Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art oder Folgen natürlichen Verschleisses , übermässiger Beanspruchung oder unrichtiger Behandlung, ferner für Demontage- und Montagekosten oder Verluste durch Stilllegung kommen wir nicht auf. Nimmt der Käufer selbst oder durch Dritte ohne unser Einverständnis Änderungen oder Reparaturen vor, so erlischt unsere Garantie/Haftung vollständig.

6. Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Schlossrued.

7. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Kulm. Es gelangt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung.

8. Gültigkeit

Diese allgemeinen Verkaufs –und Lieferbedingungen sind verbindlich. Anderslautende Bedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Schlossrued, im Juni 2011
Aerni Forsttechnik GmbH